Das Weinzelt Düsseldorf (Weinzelt GmbH, nachfolgend „Weinzelt“) bietet Ihnen über das Online-Reservierungsformular unter https://dasweinzelt.de/reservation (nachfolgend „Reservierungsformular“ die Möglichkeit der Reservierung von Sitzplätzen sowie den Erwerb von Verzehrgutscheinen für die Stehtische im Weinzelt während der Düsseldorfer Rheinkirmes 2025 an. Diese Reservierungs- und Geschäftsbedingungen (nachfolgend „ARGB“) gelten für alle über das Reservierungsformular erfolgenden Reservierungen sowie für den Zutritt und Aufenthalt im Weinzelt.
A.1
Ihre Reservierungsanfragen werden ausschließlich über das Reservierungsformular oder in unten genannten Ausnahmefall über reservierung@weinzelt.de entgegengenommen und können nur darüber gebucht werden. In unserem Zelt befinden sich 10 VIP-Tische für je 8 Personen sowie 20 Stehtische in Form von Weinfässern, die von uns zur Reservierung angeboten werden. Es werden nur volle Tische zu festen Zeiten vergeben. Sollten Sie mit einer größeren Gruppe eine Tischreservierung anfragen wollen, senden Sie uns bitte eine E-Mail an reservierung@weinzelt.de. Sie möchten die Sicherheit haben mit einer größeren Gruppe (z.B. Unternehmen) in unser Zelt zu kommen, dann senden Sie uns ebenfalls eine E-Mail.
A.2
Wir bitten Sie um Verständnis, dass zur Buchungssicherheit und Planung nur die angebotenen Pakete mit der Sitz-/Stehplatz-Reservierung gebucht werden können.
A.3
Mit Bestätigung der Reservierung durch den hierfür vorgesehenen Online-Befehl geben Sie ein verbindliches Angebot in Form der Reservierungsanfrage (Tag / Zeit / Personenzahl / Reservierungsbereich) und für den Erwerb des verbundenen Pakets ab.
A.4
Auf Ihre Reservierungsanfrage hin erhalten Sie eine Eingangsbestätigung Ihrer Reservierung per E-Mail. Unser Team sammelt sämtliche Reservierungsanfragen und meldet sich mit einer Zu- oder Absage bei Ihnen.
A.5
Bei Erhalt einer Zusage und Annahme der Reservierung erhalten Sie eine Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist unter ausdrücklicher Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 5 Tagen zu begleichen. Mit entsprechend erfolgter Zahlung kommt der Vertrag über die Reservierung verbindlich zustande. Im Falle einer Überschreitung der Zahlungsfrist oder im Falle einer Zahlung ohne Angabe der Rechnungsnummer erfolgt eine automatische Stornierung des Reservierungsvorgangs. Hierbei wird im Einklang mit Ziff. A.7 eine Reservierungskostenpauschale in Höhe von € 2,00 pro Reservierungsplatz/Person berechnet, die nicht erstattet wird. Wir dürfen Sie darauf hinweisen, dass die Rechnung keinen Vorsteuerausweis enthalten kann. Dieser kann erst mit der Bewirtungsrechnung bei Erbringung der „Leistung“ (Verzehr“ erfolgen. Im Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 sind Papierrechnungen und elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur gleichgestellt worden. Das gilt für Umsätze, die nach dem 30.06.2011 ausgeführt wurden bzw. werden. Elektronische Rechnungen ohne digitale Signatur werden also anerkannt, ohne dass der Vorsteuerabzug verloren geht.
A.6
Etwaige Bank- oder sonstige Gebühren, doe bei der Zahlung des Kunden per Auslandsüberweisung und/oder Scheck anfallen können, trägt der Kunde. Der Kunde ist mithin verpflichtet zu ermitteln, ob bei genannter Zahlung etwa beteiligte Finanzinstitute Abzüge für ihre entsprechenden Gebühren vornehmen, und wenn ja sicherzustellen dass bei der Weinzelt GmbH letztlich eingehende Betrag den Rechnungsbetrag dennoch vollständig abdeckt, d.h. ggfs. Den Rechnungsbetrag zzgl. Etwaiger Gebühren überweisen zur Zahlung anweisen.
A.7
Nach Zahlungseingang meldet sich unsere Reservierungsabteilung bei Ihnen. Etwaige Detailabsprachen können zu dem Zeitpunkt individuell im Vorfeld besprochen werden.
A.8
Die Weinzelt GmbH möchte die Rechte aus der Reservierung (insbesondere Einlass in das Weinzelt, Zurverfügungstellung der entsprechenden Sitz- oder Stehplätze) nicht jedem, sondern nur den Kunden gewähren, die die Reservierung gemäß Ziff. A.1 oder im Rahmen einer zulässigen Weitergabe nach Ziff. D.3 erworben haben. Die Weinzelt GmbH gewährt nur seinen Kunden, die durch der Reservierungsbestätigung entnehmbare Individualisierungsmerkmale (z.B. Namensaufdruck, Reservierungsnummer, QR-Code, etc.) identifizierbar sind und/oder Zweiterwerbern, die nach Ziff. D.3 Reservierungen zulässig erworben haben, zusammen mit ihren Reservierungsgästen (in der reservierten Anzahl) in Verbindung mit der entsprechenden Anzahl an Einlassbändern ein Recht auf die Wahrnehmung der Reservierung. Zum Identätitsnachweis ist ein geeignetes amtliches Identifikationsdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit sich zu führen und auf Verlangen vorzuzeigen. Reservierungen, die auf Verkaufsplattformen anbenoten werden, vermitteln kein Recht auf Wahrnehmung der Reservierung nach dieser Ziff. A.8 und können Rechtsfolgen nach Ziff. D.5 und H auslösen.
A.9
Im Zusammenhang mit dem Erwerb der Reservierungen kann es, z.B. bei Absage der Rheinkirmes, behördlicher Maßnahmen bis hin zur Reduzierung der ursprünglichen zugelassenen Gästeanzahl im Weinzelt oder bei vergleichbaren Ereignissen dazu kommen, dass eine Reservierung abweichend von Ziff. A.8 nicht wahrgenommen werden kann. Die Weinzelt GmbH ist in diesen Fällen berechtigt, die Vergabe der zu besetztenden Tische im Weinzelt mittels eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens nach vorher festgelegten Vorgaben zu bestimmen bzw. einzelne grundsätzlich erworbene Reservierungen im Einzelfall oder in Gänze zu stornieren. Eine solche Stornierung wird dem Kunden mitgeteilt oder allgemein bekannt gegeben. Die Stornierung gilt mit ihrer Bekanntgabe als wirksam. Die Weinzelt GmbH haftet außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nicht für vergebliche Aufwendungen (z.B. vergebliche Reise- und Übernachtungskosten).
A.10
Im Fall einer Stornierung nach Ziff. A.9 wird die Weinzelt GmbH seinen jeweiligen Vertragspartner bereits erhaltene, den entsprechenden Reservierungszeitraum betreffende Zahlungen und Entgelte zurückerstatten. Eine solche Rückerstattung wird nur fällig, wenn der Kunde IBAN und BIC übermittelt hat. Das Weinzelt wird den Kunden, soweit die Bankdaten erforderlich sind, per E-Mail kontaktieren.
B.1
Wird ergänzt
B.2
Das Weinzelt ist bei Vorliegen eines triftigen Grundes im Sinn unserer Vereinbarung berechtigt, insbesondere aufgrund von Veränderungen der Verfügbarkeit oder erheblich steigender Einkaufspreise von bestimmten relevanten Lebensmitteln bzw. Produkten im Zeitpunkt der finalen Menüplanung vor Beginn des Festzeltbetriebs, dem Kunden, ein Menü, das von dem gemäß Ziff. B.1 bestellten abweicht, mit vergleichbaren Produkten zusammenzustellen. Das Weinzelt trägt hierbei dafür Sorge, den Charakter der ersetzten Lebensmittel bze. Produkte möglichst aufrechtzuerhalten. Eine solche Anpassung bewirktauf Kundenseite kein Kündigungs- oder Rücktrittsrecht und ebenso keinen Entschädigungsanspruch.
B.3
Das Weinzelt ist ausschließlich nach Maßgabe dieser Ziff. B.3 berechtigt, den Preis des gemäß Ziff. B.1 bestellten und ggf. nach Ziff. B.2 angepassten Menüs (nachfolgend „Weinzeltmenü“) nach billigem Ermessen der Entwicklung der für die Preisberechnung maßgeblichen Kosten anzupassen. Eine Preiserhöhung kommt in Betracht, wenn sich die Einkaufskosten für die im Weinzeltmenü enthaltenen Lebensmittel bzw. Produkte im Zeitpunkt der finalen Menüplanung vor Beginn des Festzeltbetriebs um mehr als 5 % im Vergleich zum Buchungszeitpunkt erhöhen. Eine Preiserhöhung darf nur in dem Umfang erfolgen, der angemessen ist, und - im Rahmen einer Angemessenheitsprüfung - in dem insbesondere kein Ausgleich durch etwaig rückläufige Kosten eines anderen im Weinzeltmenü enthaltenen Lebensmittel bzw. Produkts erfolgt.
B.4
Sämtliche Änderungen nach Ziff. B.2 und/oder B.3 werden dem Kunden per E-Mail in Textform bekannt gegeben. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von (2) Wochen nach Zugang der Information über die Änderungen schriftlich oder in sosnt angegebener Weise (z.B., per E-Mail) Widerspruch erhebt, vorausgesetzt die Weinzelt GmbH hat auf diese Genehmigungsfiktion in der Bekanntgabe ausdrücklich hingewiesen. Ein Widerspruch berechtigt die Weinzelt GmbH zur außerordentlichen Kündigung des betroffenen Rechtsverhältnisses Ziff. E.5 findet in diesem Fall entsprechende Anwendung.
C.1
Bei Reservierungen sind wir bemüht, die Platzierungswünsche zu berücksichtigen. Bestimmte Tische oder Tischnummern können jedoch nicht garantiert werden. VIP-Tische und Tischnummern sind am Tage des Besuches unter dem Reservierungsnamen aus der jeweiligen Tagesreservierungsliste am Haupteingang zu entnehmen.
C.2
Zeitlich begrenzte Reservierungen sind nach dem angegeben Zeitpunkt unverzüglich freizugeben. Ei Verweilen in den Gängen nach dieser Zeit ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
C.3
Reservierte Plätze werden maximal bis zu 30 Minuten nach der bestätigten Reservierungszeit (nachfolgend „Karenzzeit“) freigehalten. N ach Ablauf der Karenzzeit werden sämtliche nicht besetzten Plätze freigegeben, sind also nicht mehr reserviert im Sinne der Vereinbarung mit dem Kunden. Der Anspruch auf die reservierten Plätze verfällt ebenfalls bei auch zwischenzeitigem vollständigen Verlassen des entsprechenden Tisches. „Vollständig“ im Sinn der Vorstehenden ist ein Verlassen, dann, wenn während 5 Minuten (oder länger) kein einziger Gast der Reservierung an einem der reservierten Plätze ist.
C.4
Die Weinzelt GmbH ist bei Einhaltung aller sonstigen Vorgaben einschließlich vor allem Sicherheitsvorschriften/-vorgaben, berechtigt mehr als eine Reservierung zusammen an einem Tisch zu platzieren.
C.5
Sitzplätze sind nur für die in der Reservierungsbestätigung angegebene Personenzahl reserviert. Zusätzliche Stehplätze im Bereich Ihrer Reservierung sind aus feuerrechtlichen Gründen nicht gestattet. Der Einsatz von kunden-eigenem Secruity-Personal ist nur nach rechtzeitiger Absprache mit der Geschäftsleitung im Vorfeld des Besuchs möglich. Rechtzeitigkeit liegt nur vor, wenn die Absprache mindestens 7 Kalendertage im Voraus liegt.
D.1
Zur Vermeidung von Gewalt- und Straftagen im Rahmen des Besuchs im Weinzelt, zur Unterbindung der nicht autorisierten Weitergabe von Reservierungen, insbesondere zur Vermeidung von Spekulation mit Reservierungen und zur Erhaltung eines sozialen Preisgefüges, liegt es im Interesse vom Weinzelt und der Kunden, die Weitergabe von Reservierungen einzuschränken.
D.2
Jeglicher gewerbliche oder kommerzielle Weiterverkauf oder eine sonstige unzulässige Weitergabe der Reservierungen ist untersagt. Untersagt ist insbesondere:
a) Reservierungen öffentlich bei Auktionen oder im Internet (z.B. ebay, Kleinanzeigen, Facebook, Instagram) und/oder nicht vom Weinzelt autorisierten Verkaufsplattformen zum Kauf anzubieten und/oder zu veräußern.
b) Reservierungen zu einem höheren als dem entrichteten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10% zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig.
c) Reservierungen regelmäßig und/oder in einer größeren Anzahl weiterzugeben.
d) Reservierungen an gewerbliche und kommerzielle Wiederverkäufer anzubieten, zu veräußern oder weiterzugeben.
e) Reservierungen ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Weinzelt GmbH kommerziell oder gewerblich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere zu Zwecken der Werbung, der Vermarktung, als Bonus, als Werbegeschenk, als Gewinn oder Teil eines nicht autorisierten Hospitality- oder Reisepaketes.
D.3
Eine private Weitergabe einer Reservierung aus nicht kommerziellen bzw. gewerblichen Gründen, insbesondere in Einzelfällen bei Krankheit des Kunden oder Vergleichbaren ist zulässig, wenn kein Fall der unzulässigen Weitergabe um Sinne von Ziff. D.2 vorliegt und
a. Die Weitergabe über die Tischreservierung in Textform der Weinzelt GmbH mitgeteilt wird
b. Der Kunde den ARGB schriftlich zustimmt
D.4
Die Verarbeitung des Namens des neuen Reservierungshalters erfolgt einerseits zur Erfüllung der Verträge zwischen ihm und der Weinzelt GmbH sowie ihm und dem Kunden gemäß Art. 6 Abs. 1 S.1 b) DSGVO. Andererseits erfolgt diese Datenverarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen der Weinzelt GmbH gemäß Art. 6 Abs 1 S.1 f) DSGVO. Die berechtigten Interessen von Weinzelt GmbH ergeben sich aus Ziff. D1.
D.5
Im Fall eines oder mehrerer Verstöße gegen die Regelungen Ziff D.2. und/oder sonst unzulässiger Weitergabe von Reservierungen ist die Weinzelt GmbH berechtigt, unbeschadet sonstiger Bestimmungen dieser ARGB:
a) Reservierungen bzw, Einlassbänder nicht an den Kunden auszustellen und zu stornieren
b) Reservierungen zu sperren und dem Reservierungshalter entschädigungslos die Wahrnehmung der Rechte aus der Reservierung zu verweigern bzw. ihn aus dem Weinzelt zu verweisen
c) Kunden von Reservierungen für einen angemessenen Zeitraum, maximal jedoch fünf Jahre, vom Besuch und Reservierungserwerb auszuschließen, maßgeblich für die Länge der Sperre sind die Anzahl der Verstöße, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegeben oder verwendeten Reservierungen sowie etwaige durch den Weiterverkauf erzielte Erlöse.
d) Im Falle einer unzulässigen Weitergabe gemäß Ziff. D2 a) und/oder D.2 b) von dem jeweiligen Kunden die Auszahlung des Mehrerlöses bzw. Gewinns nach den Ziff. H.3 und H.4. zu verlangen.
e) In angemessener Art und Weise über den Vorfall unter Nennung des Namens des Kunden zu berichten, um eine vertragswidrige Nutzung der Reservierungen in Zukunft zu verhindern (Rechtsgrundlage Art 5. Abs. 1 S1. F) DSGVO
E.1
Der Einlass in das Weinzelt ist für den Reservierungshalter bzw. Kunden und dessen Reservierungsgäste nur mit Reservierungsbestätigung und Einlassband nach Maßgabe von Ziff. A.9 zu dem Reservierungstermin vorbehaltlich der Bestimmungen dieser ARGB gewährleistet. Das Weinzelt behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die die Aufrechterhaltung der Ordnung gefährden, den Zutritt zum Festzelt zu verwehren.
E.2
Der Zutritt und Aufenthalt im Weinzelt unterliegt dem dort ausgehängten und jederzeit unter XXXXX einsehbaren „Weinzelt Guide“. Mit Zutritt zum Weinzelt erkennt jeder Kunde bzw. Reservierungshalter den Weinzelt Guide an und akzeptiert diesen als für sich verbindlich. Der Weinzelt Guide gilt unabhängig von der Wirksamkeit dieser ARGB.
E.3
Während der Veranstaltung entstehen Foto- und Videoaufnahmen. Wir nutzen diese für Berichterstattung, Social Media und weitere Unternehmenszwecke. Falls Sie nicht fotografiert und gefilmt werden möchten, informieren Sie unser Veranstaltungsteam.
Die sich aus dem tatsächlichen Verzehr ergebende Bewirtschaftsungsrechnung ist vor Verlassen des Festzeltes sofort zur Zahlung fällig. Der Rechnungsbetrag ist durch Bargeld, Kreditkarte (mastercard, VISA oder american express) oder EC Karte (mit PIN) beim zuständigen Servicemitarbeiter zu begleichen. Etwaige Einwände gegen den Rechnungsinhalt sind unmittelbar bei Ihrem Servicemitarbeiter bzw. der Geschäftsleitung vor Bezahlung vorzubringen. Spätere Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
G.1
Im Fall eines schuldhaften Verstoßes des Kunden gegen diese ARGB, insbesondere gegen eien oder mehrere Regelungen in Ziff. D.2, ist die Weinzelt GmbH ergänzend zu den sonstigen gesetzlichen oder nach diesen ARGB möglichen Maßnahmen und unbeschafet darüberhinausgehender Schadenersatzansprüche berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe in Höhe vn bis zu € 2.500,00 gegen den Kunden zu verhängen. Weiter hierzu gilt nachfolgende Ziff. H.4
Klarstellend: Der Kunde kann gegen die verhängte Vertragsstrafe eine Überprüfung der Angemessenheit der Vertragsstrafe im Sinn des § 315 Abs 1 BGB gem. § 315 Abs. 3 BGB durch das Gericht betreiben.
G.2.
Maßgeblich für die Höhe der Vertragsstrafe sind insbesondere die Anzahl und die Intensität der Verstöße, Art und Grad der Schuldens (Vorsatz/Fahrlässigkeit), Bemühungen und Erfolge des Kunden hinsichtlich einer Schadenswiedergutmachung, die Frage ob und in welchem Maß es sich um einen Wiederholungstäter handelt sowie, im Fall eines unberechtigten Weiterverkaufs von Reservierungen, die Zahl der angebotenen, verkauften, weitergegebenen oder verwendeten Reservierungen sowie durch die Weitergabe erzielte Erlöse.
G.3
Im Fall einer unzulässigen Weitergabe von Reservierungen gemäß Ziff. D2. A) und/oder D.2 b) durch den Kunden ist die Weinzelt GmbH zusätzlich zur Verhängung einer Vertragsstrafe gemäß Ziff. H.1 und H.2 und ergänzend zu den sonstigen nach diesen ARGB möglichen Maßnahmen berechtigt, sich von dem Kunden dessen bei der unzulässigen Reservierungsweitergabe erzielten Mehrerlös bzw. Gewinn ganz oder teilweise auszahlen zu lassen. Maßgeblich für die Frage, ob und inwieweit die Mehrerlöse ausgezahlt werden, sind die in Ziff. H.2. genannten Kritierien. Weiter hierzu gilt nachfolgende Ziff. H.4
G.4
Erhaltene Vertragsstrafenzahlungen hat sich die Weinzelt GmbH auf einen sich aus dem Sachverhalt ergenden Schadenersatzanspruch auf Zahlung vom Geld anrechnen zu lassen.
H.1
Der Aufenthalt im Bereich um das Weinzelt und in dem Weinzelt erfolgt auf eigene Gefahr. Das Weinzelt, seine gesetzlichen Vertreter und/oder Erfüllungsgehilfen haften auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder - dann begrenzt auf den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden - bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglichen, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährden und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Diese Haftungsbegrenzung findet keine Anwendung auf Schadensersatzansprüche aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aufgrund sonstiger gesetzlich zwingender Haftungstatbestände.
H.2
Es gilt ausschließlich das Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) oder sonstiger bi- oder multinationaler Abkommen über Kaufgeschäfte.
H.3
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz der Weinzelt GmbH. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz der Weinzelt GmbH (Düsseldorf). Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des §. 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Düsseldorf.
H.4
Sollten einzelne Klauseln dieser ARGB ganz oder teilweise ungültig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen Teile solcher Klauseln nicht. Im Fall der Unwirksamkeit einer Regelung haben die Parteien in gutem Glauben darüber zu verhandeln, diese durch eine solche Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eine Lücke innerhalb dieser ARGB.
H.5
Das Weinzelt ist bei einer Veränderung der Marktverhältnisse und/oder der Gesetzeslage und/oder der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei bestehenden Vertragsverhältnissen berechtigt, diese ARGB und/oder die Preisaufstellung nach Ziff. A.2 mit einer Ankündigungsfrist von vier (4) Wochen im Voraus zu ergänzen und/oder zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von der Weinzelt GmbH für den Kunden zumutbar ist. Die jeweiligen Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder - wenn der Kunde sich einverstanden erklärt hat - per E-Mail bekannt gegeben. Die Ergänzungen bzw. Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach Zugang der Änderungen und/oder Ergänzungen diesen schriftlich oder per E-Mail widersprochen hat, vorausgesetzt das Weinzelt hat auf die Genehmigungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Ein etwaiger Widerspruch des Kunden ist an die Kontaktadresse nach Ziff. J zu richten.
Weinzelt GmbH
Heesenstraße 74, Halle 7f
40549 Düsseldorf
Telefon: 0211 93679940
E-Mail: info@dasweinzelt.de